Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft „Heizungsgesetz“ genannt – bestimmt, wie in Deutschland geheizt werden darf. Für Hausbesitzer wirft es viele Fragen auf: Muss ich meine Heizung austauschen? Was bedeutet die 65-%-Regel? Das Ingenieurbüro Stähn aus Brüggen erklärt die wichtigsten Regeln 2026 verständlich und ohne Panikmache.
Was ist das GEG?
Das GEG bündelt die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und an die Heizungstechnik. Es regelt unter anderem den Energieausweis, energetische Mindeststandards bei Sanierungen und die Vorgaben für neue Heizungen. Ziel ist ein weitgehend klimaneutraler Gebäudebestand.
Die 65-%-Regel für neue Heizungen
Kernstück ist die Vorgabe: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden (§71 GEG). Das erfüllen zum Beispiel:
- Wärmepumpe (Luft, Erdreich, Wasser)
- Anschluss an ein Wärmenetz / Fernwärme
- Hybridheizung (z. B. Wärmepumpe plus Spitzenlastkessel)
- Biomasseheizung (z. B. Pelletkessel)
- Solarthermie zur Unterstützung
Wichtig: Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen
Eine der größten Sorgen ist unbegründet: Funktionierende Bestandsheizungen müssen nicht sofort ausgetauscht werden. Sie dürfen weiterlaufen und auch repariert werden. Die 65-%-Regel greift erst, wenn Sie ohnehin eine neue Heizung einbauen.
Wann wird die Pflicht verbindlich?
Die Pflicht ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt:
- In Großstädten (über 100.000 Einwohner) gilt sie bereits ab Mitte 2026
- In kleineren Kommunen ab Mitte 2028
- Danach müssen neu eingebaute Heizungen die 65-%-Vorgabe erfüllen
Bis Ihre Kommune die Wärmeplanung vorgelegt hat, gelten Übergangsregelungen. In Brüggen und den umliegenden Kommunen des Kreises Viersen lohnt es sich, die lokale Planung im Blick zu behalten – wir beraten Sie dazu.
Was bedeutet das GEG für Sie konkret?
Statt vorschneller Entscheidungen empfiehlt sich ein geplantes Vorgehen: Lassen Sie den Zustand Ihres Gebäudes bewerten (Energieausweis), erstellen Sie einen Sanierungsfahrplan und wählen Sie die passende Heiztechnik mit maximaler Förderung. So erfüllen Sie das GEG wirtschaftlich statt unter Zeitdruck.
Fazit
Das GEG ist weniger dramatisch, als oft dargestellt: Bestandsheizungen bleiben erlaubt, und für neue Heizungen gibt es großzügige Förderung. Wichtig ist eine gute Planung. Als Energie-Effizienz-Experten in Brüggen zeigen wir Ihnen den GEG-konformen und wirtschaftlichen Weg. Sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich meine alte Heizung sofort austauschen?
Nein. Funktionierende Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Die 65-%-Regel gilt nur beim Einbau einer neuen Heizung.
Was besagt die 65-%-Regel?
Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden – etwa per Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid- oder Biomasseheizung.
Ab wann gilt die Pflicht bei mir?
Die Pflicht ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: in Großstädten ab Mitte 2026, in kleineren Kommunen ab Mitte 2028.
Welche Heizung erfüllt das GEG am einfachsten?
Für die meisten Bestandsgebäude ist die Wärmepumpe die naheliegende Lösung – sie erfüllt die 65-%-Regel und wird mit bis zu 70 % gefördert.

